AGB

  1. Geltungsbereich; künftige Geltung
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Digital Media Deutschland GmbH (nachfolgend „Digital Media“) und deren Kunden.
    2. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn Digital Media im Einzelfall nicht widerspricht.
  2. Angebot; Vertragsschluss; Agenturbuchung
    1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Angebote von Digital Media freibleibend
    2. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch Digital Media oder durch den Beginn der Erbringung der Dienstleistung durch Digital Media mit dem Leistungsinhalt des jeweiligen von Digital Media erstellten bzw. bestätigten Mediaplans zustande.
    3. Aufträge durch Agenturen kommen unmittelbar zwischen Digital Media und der Agentur zustande, soweit die Agentur nicht ausdrücklich und unter Benennung einer inländischen ladungsfähigen Anschrift in Vertretung für einen Agenturkunden handelt.
    4. Für den Fall, dass die Agentur selbst Vertragspartnerin von Digital Media wird, tritt die Agentur zur Sicherung der Ansprüche von Digital Media gegen die Agentur mit Vertragsschluss sämtliche gegenüber ihrem Agenturkunden bestehenden und künftigen Forderungen in Höhe von 130 % des Auftragswertes aus offenen Verträgen mit Digital Media an Digital Media zur Sicherung ab (Sicherungsabtretung). Digital Media ist berechtigt, diese Abtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen.
  3. Bereitstellung der Werbemittel; Anpassungsrecht für Digital Media
    1. Der Kunde ist verpflichtet, spätestens fünf Werktage vor Beginn der Werbeschaltung sämtliche für die ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlichen Informationen und Datenmaterialen, gleich ob Bild, Text, Video oder Audio (Werbemittel), gemäß der technischen Spezifikationen bereit zu stellen.
    2. Die Werbemittel müssen sich für die vereinbarte Medialeistung eigenen und insbesondere den vereinbarten technischen Anforderungen und Formaten entsprechen. Digital Media behält sich das Recht vor, das vom Kunden gelieferte Material zu bearbeiten, soweit dies zur optimalen Werbeverwendung erforderlich und zumutbar ist. Hierzu ist Digital Media nicht verpflichtet.
    3. Sofern geschuldete Medialeistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden können, weil Werbemittel vom Kunden zu vertreten nicht rechtzeitig oder nicht den technischen Anforderungen entsprechend bereit gestellt wurden, ist die volle Vergütung dennoch geschuldet.
    4. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind können von Digital Media oder dem Betreiber des Werbeplatzes als Werbung gekennzeichnet werden, insbesondere um den wettbewerbs- und medienrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
    5. Mehraufwand, der durch die schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden entsteht, ist vom Kunden zu vergüten. Medialeistungen werden dabei auf Basis des Mediaplans abgerechnet, für sonstige Tätigkeiten stellt Digital Media 80 Euro pro Stunde in Rechnung.
    6. Digital Media übernimmt für gelieferte Werbemittel keine Verantwortung und keine Aufbewahrungspflichten. Es besteht keine Rückgabepflicht für Werbemittel.
  4. Verbotene Werbeinhalte; vorübergehende Unterbrechung
    1. Werbemittel dürfen nicht gegen im Verbreitungsgebiet der Medialeistungen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Bei Werbemitteln mit Verlinkung auf Inhalte des Kunden oder Dritter müssen auch die Inhalte, auf das das Werbemittel verlinkt (Werbeziel), den Anforderungen des Satzes 1 genügen.
    2. Digital Media ist berechtig, die Durchführung einer geschuldeten Medialeistung vorübergehend zu unterbrechen, soweit ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte des Werbemittels oder des Werbeziels besteht. Der Kunde kann die Sperrung durch das Zurverfügungstellen von unbedenklichen Werbemitteln oder Werbezielen abwenden. Digital Media wird den Kunden innerhalb von 48 Stunden über die Unterbrechung der Leistungserbringung informieren.
  5. Rechtseinräumung; Unbedenklichkeitsgarantie des Kunden; Freistellungserklärung
    1. Der Kunde räumt Digital Media sämtliche für die Erbringung der geschuldeten Media- oder Kreationsleistungen erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte in dem erforderlichen Umfang (zeitlich, inhaltlich und räumlich) ein. Digital Media kann die eingeräumten Rechte im Rahmen der Durchführung der Media- oder Kreationsleistungen an Dritte übertragen.
    2. Der Kunde garantiert mit Auftragserteilung, dass die vertragsgemäße Erbringung der Media- oder Kreationsleistungen weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt der Werbung, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Hinsicht.
    3. Der Kunde garantiert, dass er sämtliche zur Schaltung der Werbung erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere aus Urheberrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht, an den von ihm übermittelten Werbemitteln sowie an dem von ihm übermittelten sonstigen Datenmaterial, welches der Erstellung des Werbemittels durch Digital Media dient, besitzt und etwaig anfallende GEMA-Gebühren ordnungsgemäß gezahlt wurden. Etwaige Nachforderungen des Urhebers gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Kunden.
    4. Digital Media ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
    5. Entwirft Digital Media im Auftrag des Kunden Werbemittel, so legt Digital Media die Entwürfe dem Kunden vor der Veröffentlichung zur Prüfung und Zustimmung vor. Der Kunde übernimmt mit der Freigabe der Entwürfe zur Veröffentlichung die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.
    6. Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von Digital Media gestalteten Werbemitteln für eine unbegrenzte Laufzeit. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von Digital Media gestalteten Werbemittel ist nur mit vorheriger Zustimmung von Digital Media zulässig. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Digital Media.
    7. Digital Media darf die von ihr konzipierten Werbemittel zeitlich unbeschränkt in ihrer Internet-Website zu Zwecken der Eigenwerbung nutzen, es sei denn es wird schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen. Die Befugnis erstreckt sich auch auf mit Digital Media verbundene Unternehmen.
    8. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei Digital Media. Dies gilt auch und gerade für Leistungen von Digital Media, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.
    9. Sollte Digital Media wegen der für den Kunden erbrachten Medialeistungen oder entworfenen Werbemittel von Dritten in Anspruch genommen werden, insbesondere auf Schadenersatz, so wird der Kunde Digital Media auf erstes Anfordern von allen, auch zukünftigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der notwendigen Kosten der Abwehr dieser Ansprüche, freistellen.
  6. Schieberecht; Gewährleistung; Rügepflichten
    1. Sind für die geschuldeten Medialeistungen Schaltzeiträume vereinbart, so hat Digital Media ein Schieberecht, wenn die Medialeistung zu dem vereinbarten Zeitraum durch den Medialeistungserbringer (Publisher) nicht erbracht werden kann. Die Dauer des Schieberechts entspricht dem gebuchten Schaltzeitraum, d.h. beispielsweise bei einem Schaltzeitraum von 14 Tagen kann Digital Media in diesen Fällen die Leistung auch noch während der dem Schaltungszeitraum folgenden 14 Tage erbringen.
    2. Soweit der Kunde eine bestimmte Anzahl von Pageimpressions/Clicks für einen bestimmten Zeitraum gebucht hat, weist Digital Media darauf hin, dass diese Angaben auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen. Sollten die Pageimpressions/Clicks ausnahmsweise nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums erreicht werden, verlängert sich der Schaltungszeitraum der Werbemaßnahme bis zum Erreichen der gebuchten Pageimpressions/Clicks. Ist die dabei vom Kunden gebuchte Platzierung für die verlängerte Werbezeit bereits an einen anderen Kunden vergeben, ist Digital Media berechtigt unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden auf eine vergleichbare Platzierung auszuweichen.
    3. Bei nicht nur unerheblicher Beeinträchtigung der geschuldeten Medialeistung kann Digital Media nach eigenem Ermessen oder nach Vereinbarung zunächst einwandfrei nacherfüllen oder eigene bestehende Gewährleistungsansprüche gegen den Publisher an den Kunden abtreten. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung oder Rücktritt besteht nur, wenn eine Nacherfüllung fehlschlägt oder Digital Media nicht zumutbar ist oder die abgetretenen Ansprüche endgültig nicht durchsetzbar sind.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Medialeistungen innerhalb von 48 Stunden nach Schaltung auf die Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und Digital Media etwaige Beanstandungen in Textform unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige und formgerechte Beanstandung, so gilt die erbrachte Medialeistung insgesamt als vertragsgemäß.
    5. Abrechnungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Reportings von Digital Media. Die Richtigkeit der Reportings wird vermutet solange der Kunde nicht den Nachweis der Unrichtigkeit erbringt. Abweichungen in Messungen von bis zu 15 % sind geringfügig und gelten nicht als Mangel oder Übererfüllung (Schwankungstoleranz).
    6. Handelt es sich bei den von Digital Media zu erbringenden Leistungen um Werkleistungen, ist der Kunde nach der Ablieferung zur Abnahme verpflichtet, sofern die Werkleistung keine wesentlichen Mängel aufweist und im Wesentlichen den Vereinbarungen entspricht. Eine Verweigerung der Abnahme ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung unter Angabe der konkreten Mängel zu erklären. Geht während des vorgenannten Zeitraums keine Abnahmeverweigerung zu, gilt die Werkleistung als abgenommen. Bestehen wesentliche Abweichungen oder Mängel, wird Digital Media diese in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Nutzung des Werks als erfolgt.
  7. Außerordentliche Kündigung
    1. Bei gravierenden Verstößen gegen geltendes Recht oder gegen Pflichten aus diesen AGB durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen ist Digital Media zur außerordentlichen Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelung und weiterer ggf. bestehender Ansprüche berechtigt.
    2. Insbesondere ist Digital Media zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn – der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz wiederholter Aufforderung nicht nachgekommen ist; – der Kunde trotz vorheriger Abmahnung fortgesetzt gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt.
  8. Vergütung
    1. Die vereinbarte Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig und vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen, in jedem Fall aber vor vereinbartem Beginn der Leistungserbringung zu bezahlen.
    2. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder ist gegen ihn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, kann Digital Media die Ausführung der vertraglichen Medialeistungen zurückhalten, es sei denn, der Kunde leistet rechtzeitig Sicherheit in Höhe der Vergütung.
    3. Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von Digital Media nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  9. Haftungsbegrenzung
    1. Digital Media haftet für Schäden des Kunden, die Digital Media, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
    2. Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet Digital Media für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die in Ziffer 9.1 Genannten eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie im Falle einer arglistigen Täuschung. In gleicher Weise haftet Digital Media unabhängig vom Verschuldensgrad, sofern der Schaden auf einer Verletzung einer von Digital Media übernommenen Garantie oder auf einem leicht fahrlässigen Organisationsverschulden beruht.
    3. Unberührt bleiben auch Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Digital Media oder des in Ziffer 9.1 genannten Personenkreises beruhen.
    4. In anderen als den in Ziffer 9.1 bis 9.3 genannten Fällen ist die Haftung von Digital Media – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.
    5. Nicht ausgeschlossene Schadensersatzansprüche sind, außer in den in Ziffern 9.1 und 9.3 genannten Fällen, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzugs höchstens 5% des Auftragswertes.
    6. Schadensersatzansprüche gegen Digital Media verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
  10. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; salvatorische Klausel; Schriftform
    1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.
    3. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
    5. Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des § 126 b BGB

Stand: April 2014